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Notar in Bangkok (deutschsprachig) — Beglaubigung, Legalisation, Apostille

Unsere Kanzlei besteht aus bei der Anwaltskammer Thailand registrierten Notarial Services Attorneys und betreut deutschsprachige Mandanten (Deutschland, Österreich, Schweiz) in Bangkok — inklusive MFA-Legalisation und Apostille nach dem Haager Übereinkommen (in Kraft seit 22. Dezember 2025).

  1. STEP 01

    PDF per LINE/E-Mail senden

    Wir prüfen die vom Empfangsland tatsächlich verlangte Fassung — kein doppelter Weg.

  2. STEP 02

    Unterzeichnung vor dem Notar

    In unserer Kanzlei Lat Phrao 95 oder als Hausbesuch in Bangkok/Umgebung.

  3. STEP 03

    MFA-Legalisation oder Apostille

    Deutschland, Österreich und die Schweiz sind Vertragsstaaten — die thailändische Apostille reicht aus.

  4. STEP 04

    Botschaftslegalisation (falls nötig)

    Einreichung bei der zuständigen Botschaft in Bangkok, weltweiter DHL-Versand.

Häufigste Anwendungsfälle

  • Vollmacht für Immobilien / Bank / Gericht in D-A-CH
  • Ledigkeitsbescheinigung (eidesstattliche Erklärung)
  • Beglaubigung von Reisepass, Diplom, Notenspiegel
  • Gesellschafterbeschluss / Handelsregisterauszug
  • Eidesstattliche Versicherung für Einbürgerung
  • Signaturbeglaubigung für grenzüberschreitende Verträge
HAGUE APOSTILLE · THAILAND 2025

Thailand hat die Beitrittsurkunde am 25. Juni 2025 hinterlegt; das Haager Übereinkommen ist für Thailand am 22. Dezember 2025 in Kraft getreten — die MFA-Apostille wird nun von über 125 Vertragsstaaten anerkannt.

FAQ

Ist das mit einem deutschen Notar vergleichbar?

Thailand folgt dem Common-Law-System (Notarial Services Attorney). Das Siegel wird vom thailändischen Außenministerium und allen ausländischen Botschaften in Bangkok anerkannt. Für D-A-CH genügt seit 22.12.2025 die Apostille.

Muss die Botschaft noch legalisieren?

Nein — seit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens für Thailand am 22.12.2025 ist die Apostille des thailändischen MFA für Deutschland, Österreich und die Schweiz ausreichend.

Geht das auch per Post?

Die Unterschrift muss vor dem Notar erfolgen. Für Mandanten außerhalb Bangkoks: EMS + Video-Identifizierung ist bei bestimmten Dokumenten möglich.

Was kostet das?

Notarielle Beglaubigung ab 1.500 THB je nach Dokument. MFA- und Apostille-Gebühren werden gesondert und transparent ausgewiesen.

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